Art. 11 32014D0486
Der Zivile Operationskommandeur leitet die vom Missionsleiter vorzunehmende Planung der Sicherheitsmaßnahmen und gewährleistet deren ordnungsgemäße und effektive Ausführung im Rahmen der EUAM Ukraine gemäß Artikel 5.
Der Missionsleiter trägt die Verantwortung für die Sicherheit der EUAM Ukraine und die Einhaltung der für die EUAM Ukraine geltenden Mindestsicherheitsanforderungen im Einklang mit dem Konzept der Union für die Sicherheit des Personals, das im Rahmen von Titel V EUV in operativer Funktion außerhalb der Union eingesetzt ist.
Der Missionsleiter wird von einem Missionssicherheitsbeauftragten (im Folgenden MSO ) unterstützt, der ihm Bericht erstattet und auch mit dem EAD in enger fachlicher Verbindung steht.
Hinsichtlich der Sicherheit erhält das Personal der EUAM Ukraine eine obligatorische Schulung, die dem Ausmaß der Gefahren im Einsatzgebiet angepasst ist. Es absolviert auch regelmäßige Auffrischübungen im Einsatzgebiet, die vom MSO organisiert werden.
Der Missionsleiter stellt den Schutz der EU-Verschlusssachen gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des RatesBeschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1 ). sicher.