Erwägungsgrund 1 32015D1889
Der Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (im Folgenden „Europol-Beschluss“) ersetzt, ab dem Beginn seiner Geltung, das heißt ab dem 1. Januar 2010, den Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995, durch welchen das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts („Europol-Übereinkommen“) erstellt wurde.