Erwägungsgrund 6 32015D1889
Der Europol-Beschluss sieht ebenso vor, dass die Personalmitglieder, die aufgrund eines am 1. Januar 2010 geltenden Vertrags beschäftigt sind, die Möglichkeit erhalten müssen, Verträge als Bedienstete auf Zeit oder als Vertragsbedienstete gemäß den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union zu schließen. Die große Mehrheit der Personalmitglieder hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.