Erwägungsgrund 9 32015D1889
Die Verbindlichkeiten des Fonds sollen zu einem früheren Zeitpunkt als bei seiner Einrichtung vorgesehen erlöschen und können mit Hilfe versicherungsmathematischer Gutachten bestimmt werden.
Die Verbindlichkeiten des Fonds sollen zu einem früheren Zeitpunkt als bei seiner Einrichtung vorgesehen erlöschen und können mit Hilfe versicherungsmathematischer Gutachten bestimmt werden.