Erwägungsgrund 16 32015D1889
Zweck des Fonds war es allgemein, den Bediensteten von Europol und ihren Anspruchsberechtigten bei Eintritt in den Ruhestand ein regelmäßiges Einkommen zu gewähren und dabei die Kosten der Versorgungsbezüge der Mitglieder des Personals zulasten des Haushalts der Mitgliedstaaten zu begrenzen. Die Rückerstattung etwaiger im Fonds verbliebener Vermögenswerte an die ursprünglichen Beitragszahler steht somit am meisten im Einklang mit dem Zweck des Fonds.