Erwägungsgrund 7 32015D1889
Daher hat die Zahl der weiterhin nach dem Europol-Statut zu beschäftigenden Mitglieder des Personals und damit ihre Beiträge an den Europol-Versorgungsfonds nach Anhang 6 Artikel 37 Absatz 1 des Europol-Statuts seit dem Januar 2010 stetig abgenommen. Die Beiträge wurden schließlich eingestellt, als der letzte Arbeitsvertrag, auf den das Europol-Statut Anwendung findet, am 31. Dezember 2014 abgelaufen ist.