Erwägungsgrund 4 32015D1889
Der Europol-Beschluss sieht ebenso vor, dass die Bestimmungen des Statuts für den Direktor, die stellvertretenden Direktoren und das Personal von Europol, sofern es nach dem 1. Januar 2010 eingestellt worden ist, gelten.
Der Europol-Beschluss sieht ebenso vor, dass die Bestimmungen des Statuts für den Direktor, die stellvertretenden Direktoren und das Personal von Europol, sofern es nach dem 1. Januar 2010 eingestellt worden ist, gelten.