Erwägungsgrund 14 32015D1889
Die Vermögenswerte des Fonds sollten an Europol übertragen werden, soweit sie zur Erfüllung der ihm übertragenen Verbindlichkeiten erforderlich sind. Die Vermögenswerte, die vom Fond an Europol übertragen werden, um die Auszahlung von Leistungen im Rahmen des im Europol-Statut vorgesehenen Versorgungssystems durchzuführen, sind als für diesen Zweck gebundene Mittel vorzusehen.