Erwägungsgrund 11 32015D1889
Der Europol-Versorgungsfonds wurde nach Anhang 6 Artikel 37 Absatz 1 des Europol-Statuts in erster Linie zu dem Zweck eingerichtet, die Ruhegehaltsbeiträge von Europol und der Fondsteilnehmer zu verwalten und die Versorgungsleistungen oder Abgangsgelder, die den Fondsteilnehmern auf der Grundlage des Europol-Statuts zustehen, bereitzustellen. Der Fonds hat seinen Zweck als selbständiger provisorischer Versorgungsfonds erfüllt.