Erwägungsgrund 12 32015D1889
Angesichts der verringerten Tätigkeit des Fonds und seiner gegenwärtigen Finanzlage sollten die für den Fonds geltenden Verwaltungsvereinbarungen vereinfacht werden, indem die Art und Weise, wie die Leistungen aus dem im Europol-Statut vorgesehenen Versorgungssystem finanziert und ausgezahlt werden, angepasst wird.