Erwägungsgrund 17 32015D1889
Gemäß Artikel 13 der Vorschriften für den Europol-Versorgungsfonds ist der Europol-Verwaltungsrat nach Anhörung des Verwaltungsrats des Europol-Versorgungsfonds einstimmig übereingekommen, dem Rat vorzuschlagen, den Fonds aufzulösen und die allgemeine Rücklage anteilig entsprechend der gezahlten Beiträge an die einzelnen Beitragszahler zurückzuerstatten —