Erwägungsgrund 2 32016D0003
Bei der Europäischen Zentralbank (EZB) sind solche beruflichen Tätigkeiten und Verpflichtungen, insbesondere die Verpflichtungen im Hinblick auf berufliches Verhalten und Geheimhaltung, a) in den Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank, b) in den Dienstvorschriften der Europäischen Zentralbank, c) in Anhang IIb der Beschäftigungsbedingungen über die Bedingungen für befristete Arbeitsverhältnisse und d) in den Regeln der Europäischen Zentralbank für befristete Arbeitsverhältnisse festgelegt; weitere Bestimmungen sind e) im Verhaltenskodex für die Mitglieder des EZB-Rates, f) im Ergänzenden Kodex der Ethik-Kriterien für die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank sowie g) im Verhaltenskodex für die Mitglieder des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank (zusammen nachfolgend die „Beschäftigungsbedingungen der EZB“) enthalten.