Erwägungsgrund 11 32016D0003
Dieser Beschluss sollte zudem berücksichtigen, dass die externen Mitglieder des Administrativen Überprüfungsausschusses, des Prüfungsausschusses und des Ethikausschusses der EZB zusätzlich zu ihren Mandaten andere Aufgaben erfüllen können. Die Erfüllung dieser Aufgaben überschreitet den Rahmen der internen Untersuchungen des Amtes. Dieser Beschluss sollte daher lediglich auf die beruflichen Tätigkeiten der genannten Personen anwendbar sein, die sie in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Administrativen Überprüfungsausschusses, des Prüfungsausschusses und des Ethikausschusses der EZB ausüben.