Beschluss (EU) 2017/1138 des Rates vom 19. Juni 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme des erforderlichen Inhalts der Bescheinigung gemäß Artikel 3 Absatz 12 des Übereinkommens und der Leitlinien gemäß Artikel 8 Absätze 8 und 9 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen tritt am 16. August 2017 in Kraft. Die erste Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (im Folgenden „COP 1“) wird vom 24. bis 29. September 2017 in Genf stattfinden. Unter diesen Umständen sollte die Union den Standpunkt festlegen, der auf der COP 1 zu vertreten ist.
Erwägungsgrund 2 32017D1138
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