Erwägungsgrund 4 32017D1138
Artikel 3 Absatz 12 des Übereinkommens sieht vor, dass die COP 1 den erforderlichen Inhalt der Bescheinigung beschließt. Dieser erforderliche Inhalt der Bescheinigung wird somit Rechtswirkungen haben.
Artikel 3 Absatz 12 des Übereinkommens sieht vor, dass die COP 1 den erforderlichen Inhalt der Bescheinigung beschließt. Dieser erforderliche Inhalt der Bescheinigung wird somit Rechtswirkungen haben.