Erwägungsgrund 15 32017D1789
Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 nach der im April 2017 erfolgten Datenmeldung Griechenlands zur Verfügung gestellt wurden, die erste Programmüberprüfung und die Frühjahrsprognose 2017 der Kommission lassen folgende Schlussfolgerungen zu:Seit 2009, als das Defizit mit 15,1 % des BIP seinen Höchststand erreichte, hat sich der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo stetig verbessert, wobei das Defizit 2015 auf 5,9 % des BIP (3,2 % des BIP ohne die Nettoauswirkungen staatlicher Stützungsmaßnahmen für den Finanzsektor laut Eurostat) sank und sich 2016 schließlich in einen Überschuss von 0,7 % des BIP wandelte. Die Rückführung des Defizits ging in etwa gleichermaßen auf Ausgabenzurückhaltung und eine Konsolidierung der Staatseinnahmen zurück. Unter Berücksichtigung des im Rahmen der ersten Überprüfung beschlossenen Pakets haushaltspolitischer Maßnahmen, das im Jahr 2018 den Projektionen zufolge 3 % des BIP bringen soll, und der im Rahmen der zweiten Überprüfung vereinbarten Maßnahmen, mit denen die Haushaltsauswirkungen der landesweiten Einführung des Grundsicherungssystems teilweise wieder ausgeglichen werden sollen, geht die Frühjahrsprognose 2017 der Kommission für 2017 von einem Defizit von 1,2 % des BIP und unter der Annahme einer unveränderten Politik für 2018 von einem Überschuss von 0,6 % des BIP aus. Die im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsstrategie für 2018-2021 skizzierten Maßnahmen, die von den griechischen Behörden im Mai 2017 nach dem Stichtag für die Frühjahrsprognose 2017 der Kommission beschlossen wurden, dürften dazu führen, dass das für 2018 und auf mittlere Sicht projizierte Haushaltsergebnis noch besser ausfällt. Folglich dürfte das Defizit im gesamten Prognosezeitraum unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP bleiben. Aufgrund hoher Haushaltsdefizite, eines schrumpfenden nominalen BIP und der Finanzhilfen für den Bankensektor ist die gesamtstaatliche Schuldenquote Griechenlands trotz erheblicher Umschuldungen im Jahr 2012 von 109,4 % des BIP im Jahr 2008 auf 179,0 % des BIP im Jahr 2016 angeschwollen. Insbesondere erhöhte sich die griechische Schuldenquote von 177,4 % des BIP im Jahr 2015 auf 179,0 % des BIP im Jahr 2016, da der Haushaltsüberschuss 2016 teilweise für den Aufbau der erforderlichen Liquiditätsreserven verwendet wurde. Der Anstieg hing auch mit einer weiteren positiven Bestandsanpassung aufgrund der Begleichung von Zahlungsrückständen zusammen, die den Statistikvorschriften gemäß nicht im gesamtstaatlichen Schuldenstand verbucht wurden. Im Jahr 2017 dürfte die Schuldenquote weitgehend unverändert bleiben, da das Programm zur Begleichung von Zahlungsrückständen fortgeführt wird; 2018 dürfte sie jedoch auf 174,6 % des BIP sinken, da ein Haushaltsüberschuss erzielt wird und die konjunkturellen Bedingungen günstig sind.