Erwägungsgrund 19 32017D1789
Nach Ansicht des Rates ist das übermäßige Defizit Griechenlands korrigiert worden und die Entscheidung 2009/415/EG sollte daher aufgehoben werden —
Nach Ansicht des Rates ist das übermäßige Defizit Griechenlands korrigiert worden und die Entscheidung 2009/415/EG sollte daher aufgehoben werden —