Erwägungsgrund 4 32017D1789
Die überaus gravierende Verschlechterung der Finanzlage Griechenlands hat die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, 2010 veranlasst, Griechenland auf dessen Ersuchen hin zur Erhaltung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet insgesamt in Kombination mit multilateraler Unterstützung durch den Internationalen Währungsfonds Stabilitätshilfe zu gewähren. Seit März 2012 erfolgt die Unterstützung durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, in Form eines Darlehens der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität.