Erwägungsgrund 9 32017D1789
Das von Griechenland erarbeitete Programm wurde mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1411 des Rates gebilligt. Die Vereinbarung über die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen wurde am 19. August 2015 von der Kommission im Namen des ESM und den griechischen Behörden unterzeichnet.