Erwägungsgrund 16 32017D1789
Nachdem die Kommission (Eurostat) im April 2017 das griechische Haushaltsergebnis für 2016 veröffentlicht hat und ausgehend von der Frühjahrsprognose 2017 der Kommission, erfüllt Griechenland die Voraussetzungen dafür, dass der Rat seine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Griechenland aufhebt. Derweil sind verschiedene Elemente, die für eine Empfehlung der Kommission an den Rat zur Aufhebung der Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Griechenland maßgeblich sind, wie etwa der mittelfristige Fiskalpfad, auch auf der Sitzung der Euro-Gruppe vom 15. Juni 2017 erörtert worden.