Erwägungsgrund 6 32017D1789
Der Beschluss 2010/320/EU wurde mehrfach erheblich geändert. Am 12. Juli 2011 wurde er neu gefasst durch den Beschluss 2011/734/EU des Rates. Anschließend wurde der Beschluss 2011/734/EU im Zeitraum vom 8. November 2011 bis Dezember 2012 mehrfach erheblich geändert.