Erwägungsgrund 7 32017D1789
Am 8. Juli 2015 beantragte Griechenland eine Finanzhilfe aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (im Folgenden „ESM“) in Form eines dreijährigen Darlehens, und am 12. Juli 2015 wurde eine Grundsatzeinigung über die Bereitstellung eines Darlehens von bis zu 86 Mrd. EUR für Griechenland erzielt.