Art. 24 32019D1961
Für die Zwecke dieses Beschlusses umfassen kommerzielle Kurierdienste nationale Postdienste und kommerzielle Kurierunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, in deren Rahmen Informationen gegen Gebühr übermittelt und entweder in persönlichem Gewahrsam befördert oder verfolgt werden.
Kommerzielle Kurierdienste dürfen Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL innerhalb eines Mitgliedstaats oder von einem Mitgliedstaat in einen anderen übermitteln. Kommerzielle Kurierdienste dürfen Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades SECRET UE/EU SECRET nur innerhalb eines Mitgliedstaats, nicht jedoch ins Ausland übermitteln.
Kommerzielle Kurierdienste werden angewiesen, Sendungen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET ausschließlich dem Registraturkontrollbeauftragten, seinem ordnungsgemäß ermächtigten Vertreter oder dem vorgesehenen Empfänger zu übergeben.
Kommerzielle Kurierdienste dürfen die Dienste eines Unterauftragnehmers in Anspruch nehmen. Allerdings verbleibt die Verantwortung dafür, dass diesem Beschluss nachgekommen wird, beim Kurierunternehmen.
Von kommerziellen Kurierdiensten angebotene Dienstleistungen zur elektronischen Übermittlung von Einschreiben werden für Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET nicht in Anspruch genommen.