Art. 19 32019D1961
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET, die in andere als besonders geschützte Bereiche bzw. Verwaltungsbereiche verbracht werden müssen, werden möglichst elektronisch anhand ordnungsgemäß akkreditierter Mittel übersandt und/oder durch akkreditierte kryptographische Produkte geschützt.
Je nach verfügbaren Mitteln bzw. den jeweiligen Umständen dürfen Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET in Form von Papierdokumenten oder Wechseldatenträgern physisch in persönlichem Gewahrsam befördert werden. Der Verwendung von Wechseldatenträgern zur Übertragung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET wird gegenüber dem Versand von Papierdokumenten der Vorzug gegeben.
Verwendet werden dürfen ausschließlich solche Wechseldatenträger, die mit einem von der Sicherheitsstelle der Kommission genehmigten Produkt verschlüsselt werden. Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET auf Wechseldatenträgern, die nicht durch ein von der Sicherheitsstelle der Kommission zugelassenes kryptographisches Produkt geschützt sind, werden in gleicher Weise behandelt wie Papierdokumente.
Eine Sendung darf mehr als eine EU-VS umfassen, sofern der Grundsatz Kenntnis nur, wenn nötig beachtet wird.
Die Verpackung ist so auszuwählen, dass der Inhalt nicht eingesehen werden kann. Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET werden in zwei blickdichten Verpackungsschichten befördert, wie z. B. Umschlägen, blickdichten Mappen oder einer Aktentasche. Die äußere Verpackung trägt keinen Hinweis auf Art oder Geheimhaltungsgrad des Inhalts. Die innere Verpackung trägt die Kennzeichnung CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET. Auf beiden Schichten werden der Name des vorgesehenen Empfängers, seine Funktion und Anschrift sowie eine Rücksendeanschrift für den Fall angegeben, dass die Zustellung nicht möglich sein sollte.
Bedienstete und Boten, die Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET in persönlichem Gewahrsam befördern, müssen sicherheitsermächtigt und im Besitz eines Kurierausweises sein.
Der Umschlag/das Versandstück werden während der Beförderung nicht geöffnet. Die Sicherheitsermächtigung für den Boten ermächtigt ihn/sie nicht, Einsicht in den Inhalt der Verschlusssache zu nehmen.
Alle Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET, die von Bediensteten oder Boten befördert werden, sind zwecks anschließender Untersuchung über den lokalen Sicherheitsbeauftragten der jeweiligen Dienststelle der Kommission der Direktion Sicherheit in der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit zu melden.