Erwägungsgrund 12 32019D0038
Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieses Beschlusses zu entwickeln; durch diese Änderungen darf jedoch weder der zugrunde liegende konzeptionelle Rahmen verändert, noch der Meldeaufwand berührt werden. Die NCAs können dem Ausschuss für Statistik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) solche technische Änderungen vorschlagen, wobei dessen Position im Rahmen dieses Verfahrens Rechnung getragen wird.