Erwägungsgrund 11 32021D1486
Die Ausübung der in den Artikeln 17, 18, 20, 21, 22 und 23 der Verordnung (EU) 2018/1725 für betroffene Personen genannten Rechte kann es unmöglich machen, bestimmte Zwecke, einschließlich im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke, zu erreichen oder diese ernsthaft beeinträchtigen. Daher sollte in diesem Beschluss vorbehaltlich geeigneter Garantien eine Ausnahmeregelung zu diesen Rechten gemäß Artikel 25 Absatz 3 oder Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehen werden.