Erwägungsgrund 14 32021D1486
Die EZB kann jedoch zum Schutz der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben verpflichtet sein, die Informationen an betroffene Personen sowie die Rechte betroffener Personen zu beschränken, insbesondere bei ihren eigenen Untersuchungen und Verfahren, bei Untersuchungen und Verfahren anderer Behörden sowie bei den im Zusammenhang mit ihren eigenen Untersuchungen oder anderen Verfahren bestehenden Grundrechten und Grundfreiheiten anderer Personen.