Beschluss (EU) 2021/1486 der Europäischen Zentralbank vom 7. September 2021 zum Erlass interner Vorschriften zur Beschränkung von Rechten betroffener Personen in Angelegenheiten, welche die Aufgaben der Europäischen Zentralbank im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute betreffen (EZB/2021/42)
Die EZB sollte eine bereits angewandte Beschränkung aufheben, soweit sie nicht mehr erforderlich ist.
Erwägungsgrund 15 32021D1486Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen