Erwägungsgrund 7 32021D1486
In diesem Zusammenhang ist es angemessen, die Gründe festzulegen, aus denen die EZB die Rechte betroffener Personen in Bezug auf Daten beschränken kann, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 erhalten hat.