Erwägungsgrund 6 32021D1486
Bei der Wahrnehmung dieser besonderen Aufgaben ist die EZB bestrebt, wichtige Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union zu verfolgen. Aus diesem Grund sollte die Wahrnehmung solcher Aufgaben im Sinne der Verordnung (EU) 2018/1725, insbesondere des Artikels 25 Absatz 1 Buchstaben c und g, sichergestellt werden. Insbesondere bei der Wahrnehmung solcher Aufgaben handelt die EZB im allgemeinen öffentlichen Interesse der Union als öffentliche Behörde, die mit der Wahrnehmung besonderer Aufgaben zur Beaufsichtigung sämtlicher in den am SSM teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassenen Kreditinstitute betraut ist. Zu diesen Aufgaben gehören Überwachungs-, Inspektions- oder Regulierungsaufgaben im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt im Rahmen der Aufsicht über Kreditinstitute.