Erwägungsgrund 9 32021D1486
Während in diesem Beschluss die Vorschriften festgelegt werden, nach denen die EZB die Rechte betroffener Personen bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben beschränken kann, beabsichtigt das Direktorium einen gesonderten Beschluss zu verabschieden, mit welchem die Vorschriften erlassen werden, mit denen die EZB diese Rechte in Angelegenheiten ihrer internen Funktionsweise bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beschränken kann.