Erwägungsgrund 5 32021D1486
Bei der Wahrnehmung dieser besonderen Aufgaben verarbeitet die EZB mehrere Kategorien von Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen können, wie Daten zur Identifizierung, Kontaktdaten, berufsbezogene Daten, Finanz- oder Verwaltungsangaben, Daten aus bestimmten Quellen, Daten über elektronische Kommunikation und elektronische Verkehrsdaten, Strafregister, eine Beschreibung finanzieller und nichtfinanzieller Interessen, Einzelheiten der Beziehungen einer natürlichen Person oder ihrer nahen Verwandten zu beaufsichtigten Unternehmen oder Mitgliedern des Leitungsorgans beaufsichtigter Unternehmen sowie Daten über die Position, für die eine Person bestellt wurde oder bestellt werden kann. Personenbezogene Daten könnten auch Teil einer Prüfung sein, einschließlich einer Prüfung zur Zulassung eines Kreditinstituts, zum Entzug der Zulassung eines Kreditinstituts und für ein Inhaberkontrollverfahren; im Zusammenhang mit dem Niederlassungsrecht eines bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens; zur Feststellung, ob die Eignungsanforderungen erfüllt sind; im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik eines bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens und in Bezug auf Kredite durch ein solches Unternehmen an hochrangige Funktionsträger und an mit diesen verwandte Personen; sowie im Zusammenhang mit mutmaßlichen potenziellen Verstößen gegen die in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 genannten Rechtsakte.