Erwägungsgrund 10 32021D2316
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2020 zum Thema „Die Jugend im auswärtigen Handeln“, in denen hervorgehoben wird, wie wichtig der Beitrag junger Generationen für den Aufbau resilienterer, stärker legitimierter, friedlicherer und demokratischerer Gesellschaften ist, sollte das Europäische Jahr dazu beitragen, die Beteiligung der jungen Menschen am auswärtigen Handeln der Union in allen Politikbereichen zu stärken, neue Möglichkeiten für Bildung, Lernen und Austausch, für die Entwicklung von Partnerschaften und eines Dialogs zwischen jungen Menschen aus der Union und aus Partnerländern zu schaffen, darunter auch die Östliche Partnerschaft, der Westbalkan und die Südliche Nachbarschaft, bestehende Plattformen für den Jugenddialog und Partnerschaften wie die Plattform „AU-EU Youth Cooperation Hub“ und das „Youth Sounding Board“ der Union zu nutzen und die Einbindung der Jugend in die strategische Kommunikation und in Public Diplomacy zu stärken.