Erwägungsgrund 15 32021D2316
Das Europäische Jahr sollte zur Anerkennung der Jugendarbeit und zur Verwirklichung der Ziele der Entschließung des Rates vom 1. Dezember 2020 zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda (im Folgenden „Europäische Jugendarbeitsagenda“) und des Bonn-Prozesses beitragen und damit einen Beitrag zur Stärkung der Strukturen der Jugendarbeit leisten, um sie in allen Teilen der Union nachhaltig und widerstandsfähiger zu machen, und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Das Europäische Jahr sollte auch die Validierung von Kompetenzen fördern, die durch nichtformales und informelles Lernen, auch durch Jugendarbeit, erworben wurden, wobei gleichzeitig anerkannt werden sollte, dass das Lernen bei der Jugendarbeit neben der formalen Bildung einen hohen Stellenwert hat und dass die Partnerschaft zwischen Jugendarbeit und formaler Bildung gestärkt werden muss.