Erwägungsgrund 13 32021D2316
Das Europäische Jahr sollte die Bemühungen der Union unterstützen, als Teil des Aufbauplans nach der COVID-19-Pandemie mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen, wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2020 zur Jugendgarantie gefordert; darin wird betont, dass die Lockdown-Maßnahmen zu unvorhergesehenen Unterbrechungen in der formalen und nichtformalen Bildung sowie beim informellen Lernen, bei Praktika, Ausbildungsplätzen und Lehrstellen sowie im Arbeitsleben geführt haben, was sich auf das Einkommen der jungen Menschen, ihre Verdienstmöglichkeiten und ihr Wohlbefinden (einschließlich der Gesundheit, insbesondere der psychischen Gesundheit) auswirkt. Sowohl in dieser Entschließung als auch in seiner Entschließung vom 17. Dezember 2020 zu einem starken sozialen Europa für gerechte Übergänge verurteilte das Europäische Parlament die Praxis unbezahlter Praktika, die nicht mit dem Erwerb von Bildungsabschlüssen verbunden sind, als eine Form der Ausbeutung junger Arbeitnehmer und eine Verletzung ihrer Rechte. In seiner Entschließung vom 17. Dezember 2020 forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, einen Rechtsrahmen für ein wirksames und durchsetzbares Verbot solcher unbezahlter Praktika, Ausbildungsplätze und Lehrstellen vorzulegen.