Erwägungsgrund 18 32021D2316
Das Europäische Jahr sollte die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda und der Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2019 zum Thema „Junge Menschen und die Zukunft der Arbeit“, vom 10. Dezember 2019 zur digitalen Jugendarbeit und vom 7. Dezember 2017 zur smarten Jugendarbeit verstärken.