Erwägungsgrund 14 32021D2316
Im Rahmen der Initiative zur Förderung der Jugendbeschäftigung einschließlich über die Empfehlung des Rates vom 30. Oktober 2020 zur verstärkten Jugendgarantie und der neuen von der Kommission vorgeschlagenen Initiative ALMA (Aim, Learn, Master, Achieve — Anvisieren, Lernen, Meistern, Ankommen), die im Rahmen des durch die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Sozialfonds Plus umgesetzt werden, sollte das Europäische Jahr der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen weitere Impulse verleihen. Die ALMA-Initiative sollte ein Programm für die grenzüberschreitende Mobilität sein, das sich an benachteiligte Jugendliche richtet, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren.