Erwägungsgrund 24 32021D2316
Das Europäische Jahr ist fest in den Grundsätzen verankert, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) festgeschrieben sind. Insbesondere zielt das Europäische Jahr mit seinen Maßnahmen und Aktivitäten darauf ab, die uneingeschränkte Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten, jegliche Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen und die Anwendung der Charta zu fördern. Die in der Mitteilung der Kommission vom 24. März 2021 mit dem Titel „EU-Kinderrechtsstrategie“ festgelegte EU-Kinderrechtsstrategie und die in der Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates festgelegte Europäische Garantie für Kinder haben einen neuen Standard für die Repräsentation von Kindern und Jugendlichen gesetzt und sorgen dafür, dass Kinder und junge Menschen als aktive Bürgerinnen und Bürger und Akteure des Wandels anerkannt werden.