Erwägungsgrund 12 32021D2316
Das Europäische Jahr sollte die erfolgreiche Umsetzung des ersten Grundsatzes der europäischen Säule sozialer Rechte, dem zufolge jede Person das „Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form“ hat, fördern. In dieser Hinsicht sollte das Europäische Jahr dazu beitragen, spürbare Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums bis 2025 zu erzielen, der darauf abzielt, die persönliche, gesellschaftliche und berufliche Entfaltung junger Menschen anzuregen und ihre politische Bildung zu fördern, indem ein echter europäischer Raum des Lernens geschaffen wird und Hindernisse für die automatische gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen, Qualifikationen und Lernzeiten in der Union abgebaut werden. Im Rahmen des Europäischen Jahres sollte die soziale Situation und das Wohlergehen junger Menschen berücksichtigt werden. Das Europäische Jahr sollte zur erfolgreichen Umsetzung des Grundsatzes 3 der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen, in dem hervorgehoben wird, dass jeder Mensch das „Recht auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Hinblick auf Beschäftigung, sozialen Schutz, Bildung und den Zugang zu öffentlich verfügbaren Gütern und Dienstleistungen“ hat.