Erwägungsgrund 32 32021D2316
Angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die jungen Menschen und der daraus folgenden Dringlichkeit, entsprechend dem Ziel des Europäischen Jahres die Wertschätzung, Unterstützung und Einbindung junger Menschen für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie zu verstärken, wird es als angemessen angesehen, eine Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem EUV, dem AEUV und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorzusehen.