Erwägungsgrund 11 32021D0698
Dazu sind die grundlegenden Bezugsangaben für Bedrohungen in der Aufstellung der systemspezifischen Sicherheitsanforderungen, in der die wichtigsten von jeder Komponente des Programms zu bewältigenden generischen Bedrohungen aufgeführt sind, und in den jeweiligen Systemsicherheitsplänen, welche die — im Rahmen der Sicherheitsakkreditierungsprozesse für jede Komponente eingerichteten — Sicherheitsrisikoregister einschließen, enthalten. Diese grundlegenden Bezugsangaben werden als Bezugspunkte für die Ermittlung der Bedrohungen, mit denen sich dieser Beschluss im Einzelnen befasst, und für den Abschluss der operativen Verfahren zur Durchführung dieses Beschlusses dienen.