Erwägungsgrund 15 32021D0698
Ferner wurden in dem Beschluss Nr. 1104/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates die Regeln festgelegt, nach denen die Mitgliedstaaten, der Rat, die Kommission, der Europäische Auswärtige Dienst, die Agenturen der Union, Drittstaaten und internationale Organisationen Zugang zum öffentlichen regulierten Dienst erhalten können, der von dem — im Rahmen des Galileo-Programms errichteten — Globalen Satellitennavigationssystem bereitgestellt wird. Insbesondere legt Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1104/2011/EU das GSMC als operative Schnittstelle zwischen den zuständigen Behörden des öffentlichen regulierten Dienstes, dem Rat und dem Hohen Vertreter sowie den Kontrollzentren fest —