Erwägungsgrund 12 32021D0698
In dringenden Fällen kann es erforderlich sein, Beschlüsse innerhalb weniger Stunden nach Erhalt der Informationen über eine Bedrohung zu fassen. Falls die Umstände keine Beschlussfassung durch den Rat erlauben, um eine Bedrohung abzuwenden oder schweren Schaden für die wesentlichen Interessen der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten abzumildern, oder im Falle einer Bedrohung dieser Weltraumsysteme oder -dienste sollte der Hohe Vertreter befugt sein, die erforderlichen vorläufigen Weisungen zu erteilen. In solchen Fällen sollte der Rat umgehend informiert werden und die vorläufigen Weisungen möglichst bald überprüfen.