Art. 19 32023D1599
Status der Initiative und ihres Personals
Die Rechtsstellung der Initiative und ihres Personals, einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das reibungslose Funktionieren ihrer Mission erforderlichen Garantien, ist Gegenstand einer Übereinkunft, die von der Union mit jedem der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Länder gemäß Artikel 37 EUV und nach dem Verfahren des Artikels 218 AEUV geschlossen wird.