Erwägungsgrund 12 32023D1610
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 konsultiert und hat am 5. Oktober 2022 eine Stellungnahme abgegeben. Die EZB hat die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten umgesetzt.