Gesetze
Gesetz wird geladen …
Historische Archive der EZB oder beschreibende Informationen über solche Archive, deren Freigabe gemäß diesem Beschluss über die Online-Kommunikationsplattformen der EZB erfolgt, dürfen nicht ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der EZB vervielfältigt oder zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Die EZB kann diese Genehmigung ohne Angabe von Gründen verweigern.
Dieser Beschluss gilt unbeschadet geltender Urheberrechtsvorschriften, die das Recht Dritter auf Vervielfältigung oder Nutzung von Dokumenten mit Freigabe einschränken.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.