Erwägungsgrund 2 32023D1610
Durch den Erlass dieses Beschlusses übt die EZB ihr Recht aus, ihre historischen Archive zu unterhalten und zu verwalten, ohne sie beim Europäischen Hochschulinstitut (EHI) zu hinterlegen, und legt die für die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 erforderlichen internen Vorschriften fest. Diese internen Vorschriften zielen darauf ab, die historischen Archive der EZB in einer operativ an die institutionellen Besonderheiten der EZB angepassten Weise aufzubewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.