Erwägungsgrund 3 32023D2686
Am 14. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/338 angenommen, mit dem die Ausnahme für humanitäre Zwecke nach der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates in die Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen aufgenommen wurde, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden. Am 31. März 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/726 angenommen, mit dem die Ausnahme für humanitäre Zwecke nach der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates in die Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen aufgenommen wurde, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen und die vom Rat beschlossenen ergänzenden Maßnahmen umgesetzt werden.