Erwägungsgrund 10 32024D3185
Angesichts der Erfahrungen, die im Rahmen der EFF seit ihrer Einrichtung gesammelt wurden, und aufgrund der besonderen Situation der Operationen und Unterstützungsmaßnahmen mit Erstattungsregelungen ist es in hinreichend begründeten Fällen ausnahmsweise angebracht, die Verlängerung von Übertragungen vorbehaltlich der Billigung durch den Ausschuss zu gestatten.