Erwägungsgrund 12 32024D3185
Beiträge eines Mitgliedstaats für die frühzeitige Finanzierung sollten nicht zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen verwendet werden, bei denen sich dieser Mitgliedstaat gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2021/509 der Stimme enthält.